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   BSG, 25.11.2013 - B 13 R 339/13 B   

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https://dejure.org/2013,38588
BSG, 25.11.2013 - B 13 R 339/13 B (https://dejure.org/2013,38588)
BSG, Entscheidung vom 25.11.2013 - B 13 R 339/13 B (https://dejure.org/2013,38588)
BSG, Entscheidung vom 25. November 2013 - B 13 R 339/13 B (https://dejure.org/2013,38588)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - tatrichterliche Sachaufklärungspflicht -Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - vorbehaltloses Einverständnis des Beteiligten

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - tatrichterliche Sachaufklärungspflicht -Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - vorbehaltloses Einverständnis des Beteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 01.09.1999 - B 9 V 42/99 B

    Erledigung des Beweisantrags nach Einverständnis zur Entscheidung ohne mündliche

    Auszug aus BSG, 25.11.2013 - B 13 R 339/13 B
    Entscheidet das LSG ohne mündliche Verhandlung (§ 124 Abs. 2 SGG) , muss der Beweisantrag zumindest in dem Schriftsatz aufrechterhalten oder wiederholt werden, in dem der Beteiligte sein Einverständnis zu diesem Verfahren erklärt (stRspr, vgl BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 3 mwN) .

    Will ein Beteiligter dies vermeiden, muss er das Einverständnis verweigern oder auf der Durchführung der beantragten Beweisaufnahme beharren (BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 3 mwN) .

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 25.11.2013 - B 13 R 339/13 B
    Wird - wie vorliegend - ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt, muss die Beschwerdebegründung hierzu folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zur weiteren Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf einer angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (zum Ganzen s Senatsbeschluss vom 12.12.2003 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 25.11.2013 - B 13 R 339/13 B
    Nach Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 SGG soll die Sachaufklärungsrüge die Revisionsinstanz nur dann eröffnen, wenn das Tatsachengericht vor seiner Entscheidung durch einen Beweisantrag ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass ein Beteiligter die Sachaufklärungspflicht des Gerichts (§ 103 SGG) noch nicht als erfüllt ansieht (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 S 21; Nr. 31 S 52) .
  • BSG, 24.02.2021 - B 1 KR 50/20 B

    Anspruch auf Versorgung mit einer stationär durchzuführenden Brustverkleinerung

    Ein Beteiligter hält einen zuvor mit einem Schriftsatz gestellten Beweisantrag auch dann nicht mehr aufrecht, wenn er sich, ohne den Beweisantrag zu wiederholen, gemäß § 124 Abs. 2 SGG vorbehaltlos mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung einverstanden erklärt (vgl BSG vom 28.5.1997 - 9 BV 194/96 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 20; BSG vom 18.12.2000 - B 2 U 336/00 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 31 S 52; BSG vom 25.11.2013 - B 13 R 339/13 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 19.05.2015 - B 12 R 10/14 B

    Begriff der Divergenz; Sich widersprechende abstrakte Rechtssätze; Beruhen der

    Denn sie hat bereits nicht dargetan, den mit Schriftsatz vom 13.3.2013 gestellten Antrag bis zuletzt vor dem LSG aufrechterhalten zu haben (vgl zu dieser und zu den weiteren Darlegungsanforderungen exemplarisch BSG Beschluss vom 25.11.2013 - B 13 R 339/13 B - Juris RdNr 5 ff mwN).
  • BSG, 16.08.2017 - B 1 KR 2/17 B

    Krankenversicherung; Verfahrensrüge; Verletzung der Amtsermittlungspflicht;

    Hiervon ist auszugehen, wenn ein Beteiligter in der letzten mündlichen Verhandlung förmlich Beweiserhebung nach §§ 373, 402 ff ZPO iVm § 118 Abs. 1 S 1 SGG beantragt oder auf einen angekündigten förmlichen Beweisantrag Bezug nimmt (zur Entscheidung durch Urteil ohne mündliche Verhandlung vgl BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 3 S 4 f; BSG Beschluss vom 1.2.2013 - B 1 KR 111/12 B - RdNr 8; BSG Beschluss vom 25.11.2013 - B 13 R 339/13 B - Juris RdNr 10; zum urteilsersetzenden Beschluss nach § 153 Abs. 4 SGG vgl BSG Beschluss vom 19.7.2013 - B 1 KR 20/13 B - RdNr 12 mwN).
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